Frequently Asked Questions (FAQ)

Sie fragen. Ich antworte.

Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen, die mir im Laufe der letzten 20 Jahre immer wieder – so oder so ähnlich – gestellt wurden. Sollten Sie ein Anliegen haben, das hier nicht geklärt wird, kontaktieren Sie mich. Ich bin jederzeit gerne für Sie da.

christophschmid.com – das bin ich: Ich heiße Christoph Schmid, aber die meisten nennen mich einfach „Chris“, also ohne „toph“. In mir steckt ein bisschen Grafiker, ein bisschen Kommunikationsdesigner, ein bisschen UX/UI-Designer, ein bisschen Ideenfinder und ein bisschen Texter. Und ein bisschen Überlebenskünstler bin ich auch. Auf meiner Website finden Sie Informationen rund um meine Arbeit. Ich biete alles aus einer Hand: Corporate Design, Print und Online. Außerdem erfahren Sie hier, wie ich arbeite. Sollten Sie mehr über die Person hinter christophschmid.com erfahren wollen, finden Sie hier weitere Informationen über mich.

Ja, die gibt es. Ich kann zwar vieles, aber bei weitem nicht alles. Mit meiner Arbeit decke ich einen Großteil der Aufgaben klassischen Kommunikationsdesigns ab. Egal ob Corporate Design, Print oder Online – ich kann Ihnen bei vielen Dingen behilflich sein – aber leider nicht bei allen. Nicht zu meinen Aufgaben gehören zum Beispiel die folgenden Tätigkeiten:

  • Ich kann nicht programmieren (ich beherrsche lediglich HTML und CSS)
  • Ich kann nicht illustrieren (ich bin kein Illustrator)
  • Ich arbeite nicht mit Bewegtbildern (also keine Erstellung oder Bearbeitung von Videos)
  • Ich arbeite nicht mit Flash (bzw. Adobe Animate)

Kurz gesagt: Bei allem, was sich nicht mit meinem Kopf (das Wichtigste!) und/oder den Programmen Adobe Photoshop, Illustrator, InDesign, Adobe XD, Figma oder Dreamweaver lösen lässt, muss ich leider passen.

Ja, das bin ich. Ich bin immer offen für spannende Projekte und interessante Job-Angebote. Sind Sie der Meinung, dass ich für eine Position innerhalb Ihres Unternehmens in Frage komme? Dann kontaktieren Sie mich jederzeit gerne.

Grundsätzlich arbeite ich gerne für jeden, der sich fair verhält und mich angemessen bezahlt. Ich lege Wert auf einen respektvollen Umgang und möchte von Agenturen als Teil des Teams wahrgenommen werden und weniger als externer Dienstleister. Ich biete Agenturen keine Sonderkonditionen und ich akzeptiere kein Preisdumping. Ich arbeite für Agenturen, wenn diese meine Allgemeinen Vertragsgrundlagen (AVG) uneingeschränkt akzeptieren. Dies sind die unveränderten „AVG Kommunikationsdesign“ der Allianz deutscher Designer (AGD). Somit steht mir beispielsweise das Recht zu, mit den von mir gestalteten Entwürfen zu werben – sie also zum Beispiel auf meiner Website zu präsentieren. Individuelle Stillschweige- oder Vertraulichkeitsvereinbarungen akzeptiere ich grundsätzlich nicht.

Leider nein. Ich arbeite seit über 20 Jahren als Freiberufler. Keine Kollegen, keine Angestellten, keine Auszubildenden. Dennoch erhalte ich immer wieder Bewerbungen – manchmal sogar auf dem Postweg. Bitte haben Sie Verständnis, dass ich solche unaufgeforderte Zusendungen vernichte und nicht an Sie zurücksenden kann.

Das kommt darauf an, wie ich für Sie arbeite.

Im Rahmen meiner selbständigen Tätigkeit arbeite ich grundsätzlich von meinem Büro in Leipzig aus. In Einzelfällen kann ich auch temporär bei Ihnen vor Ort arbeiten, wenn es das jeweilige Projekt erfordert. Beachten Sie jedoch, dass ich als Freiberufler grundsätzlich frei in der Wahl von Ort und Zeit der Arbeitsleistung bin. Würde ich als Selbstständiger die gleiche Tätigkeit in Ihren Räumlichkeiten verrichten, wie andere Personen als Arbeitnehmer innerhalb Ihres Unternehmens, bestünde die Gefahr einer Scheinselbständigkeit. Unabhängig davon besuche ich Sie natürlich auf Wunsch jederzeit gerne für Beratungsgespräche oder sonstige Besprechungen gegen Erstattung der Reisekosten.

Abgesehen davon bin ich immer offen für spannende Projekte und interessante Job-Angebote – auch in Festanstellung (Voll- oder Teilzeit). Sind Sie der Meinung, dass ich für eine Position innerhalb Ihres Unternehmens in Frage komme? Dann kontaktieren Sie mich jederzeit gerne.

Ich bin keine Agentur, sondern ein freiberuflicher „Einzelkämpfer“. Deshalb kann ich mir die Teilnahme an unbezahlten Pitches nicht leisten (ich halte sie abgesehen davon für ein Unding). Ich nehme ausschließlich an honorierten Pitches teil, bei denen der damit verbundene Arbeitsaufwand realistisch entlohnt wird. Unabhängig davon können Sie natürlich jederzeit ein Angebot (Kostenvoranschlag) einholen.

Das überlasse ich Ihnen. Oder Dir? Auf meiner Website nutze ich einheitlich die Sie-Form. Schließlich kennen wir uns ja noch nicht. Das lässt sich aber ändern, indem Sie mich kontaktieren.

Dies ist wohl die Frage, die mir am häufigsten gestellt wird: „Wie viel kostet eigentlich so ein Logo/so eine Broschüre/so ein Internet-Auftritt/etc.?“ Und leider muss ich auch hier wieder antworten: Das kann man so pauschal nicht sagen. Der Preis setzt sich aus zwei Faktoren zusammen: erstens aus der zeitabhängigen Vergütung (also dem Arbeitsaufwand) und zweitens – unter Umständen – aus der Vergütung für die Überlassung des Werkes (den sogenannten Nutzungsrechten).

1. Arbeitsaufwand

Mein Arbeitsaufwand wird pro Stunde abgerechnet. Dabei ist es unerheblich, was ich für Sie tue: Beraten, konzipieren, entwerfen, reinzeichnen, im Flieger sitzen oder einfach nur nachdenken – das alles muss grundsätzlich bezahlt werden. Ich sage „grundsätzlich“, weil ich bei langjährigen Kundinnen und Kunden mit einem höheren Auftragsvolumen natürlich großzügiger sein kann, als bei einem einmaligen Auftrag. Langjährigen Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern stelle ich selbstverständlich nicht jedes Gespräch und jede einzelne Korrekturschleife in Rechnung. Und natürlich müssen Sie auch als potenzieller Neukunde nicht befürchten, dass Ihnen durch unser Erstgespräch Kosten entstehen. Jeder Rechnung geht ein konkreter Auftrag voraus. Und Fragen kostet bekanntlich nichts.

2. Nutzungsrechte

Eine Vergütung für die Überlassung von Nutzungsrechten wird immer dann fällig, wenn der Auftrag mit einer erheblichen kreativen Leistung verbunden ist. Dies ist nicht immer der Fall. Die Klärung der Nutzungsrechte vor Auftragserteilung dient vor allem Ihrer Sicherheit. In Deutschland ist es nämlich gesetzlich nicht möglich, das Urheberrecht zu übertragen. Ich als Urheber (also derjenige, der das Werk geschaffen hat) kann lediglich Nutzungsrechte an meinen Werken einräumen. Die Berechnung von Nutzungsrechten schreckt viele ab. Dabei handelt es sich um ein äußerst faires System: Es macht zum Beispiel einen großen Unterschied, ob ich das Logo für den Bäcker um die Ecke entwerfe oder das Logo für einen multinationalen Konzern. Der Bäcker nutzt das Logo nämlich nur in seinem Ladengeschäft und druckt es eventuell noch auf seine Brötchentüten. Das Logo für den multinationalen Konzern kommt dagegen weltweit zum Einsatz und wird dabei möglicherweise auf einer Vielzahl von Produkten und Publikationen in vielen verschiedenen Sprachen genutzt. Es ist also völlig unrealistisch, dass der Bäcker und der multinationale Konzern für „ihre“ Logos jeweils den gleichen Preis bezahlen. Über die bedarfsgerechte Berechnung von Nutzungsrechten wird also sichergestellt, dass der Bäcker aufgrund des geringen und regional beschränkten Nutzungsumfanges letztendlich einen niedrigeren Preis für das Logo bezahlt, als der multinationale Konzern. Und gleichzeitig werde ich als Urheber in angemessener Weise am Unternehmenserfolg beteiligt. Im Übrigen können Sie auf diese Weise gerade zu Beginn Ihrere unternehmerischen Tätigkeit (z.B. als Startup) erheblich Kosten reduzieren. Mit der Ausweitung Ihrer geschäftlichen Aktivitäten können Sie nämlich die Nutzungsrechte auch nachträglich jederzeit erweitern. Unkompliziert und ganz nach Ihrem Bedarf. Sie sehen also: Es gibt keinen Grund, den Begriff „Nutzungsrechte“ zu fürchten. Ich gehe mit diesem Thema äußerst transparent um – fragen Sie mich einfach.

Manche Dinge können nicht warten. Benötigen Sie beispielsweise eine Infografik für Ihre PowerPoint-Präsentation am nächsten Tag? Oder nehmen Sie kurzfristig als Aussteller an einer Messe teil und benötigen dafür dringend einen Flyer-Entwurf? Für solche Fälle steht Ihnen mein Express-Service zur Verfügung. Gerne erledige ich Ihre Aufträge besonders schnell – wenn es sein muss, sogar über Nacht. Voraussetzung dafür ist, dass ich freie Kapazitäten habe und dass der Auftrag in der Kürze der Zeit überhaupt realisierbar ist. Ein komplettes Corporate Design inklusive Logoentwicklung ist zum Beispiel nicht über den Express-Service buchbar. Kleinere Arbeiten dagegen schon. Fragen Sie mich einfach. Für den Express-Service zahlen Sie einen Aufpreis. Dieser wird wie folgt berechnet:

Express24

Sie wünschen eine Fertigstellung innerhalb von 24 Stunden? Dann erhebe ich einen Aufschlag von 100 Prozent auf meinen aktuell gültigen Stundensatz.

Express48

Sie wünschen eine Fertigstellung innerhalb von 48 Stunden? Dann erhebe ich einen Aufschlag von 50 Prozent auf meinen aktuell gültigen Stundensatz.

Express72

Sie wünschen eine Fertigstellung innerhalb von 72 Stunden? Dann erhebe ich einen Aufschlag von 25 Prozent auf meinen aktuell gültigen Stundensatz.

Eventuell anfallende Nutzungsrechte werden im Übrigen immer auf Grundlage des aktuell gültigen Standard-Stundensatzes berechnet. Die Express-Zuschläge spielen also bei der Berechnung von Nutzungsrechten keine Rolle.

Möchten Sie einen Express-Auftrag erteilen? Dann kontaktieren Sie mich am besten telefonisch, um meine Verfügbarkeit und die Realisierbarkeit Ihrer Wünsche zu klären (hier finden Sie alle Kontaktdaten).

Sie erhalten über alle Leistungen eine detaillierte Rechnung. Bitte bezahlen Sie die Rechnung ausschließlich per Überweisung innerhalb von 14 Tagen. Neukunden zahlen bei Auftragserteilung eine Anzahlung von 25 Prozent (darüber erhalten Sie eine Rechnung). Bei Folgeaufträgen verzichte ich in der Regel auf eine Anzahlung, wenn die jeweils vorausgegangene Rechnung pünktlich innerhalb von 14 Tagen gezahlt wurde. Meine Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer. Beachten Sie, dass meine Rechnungen ausnahmslos in EURO ausgestellt werden und in EURO zu zahlen sind. Für Überweisungen aus Ländern außerhalb der EU werden in der Regel Gebühren fällig. Bitte beachten Sie, dass Sie diese Gebühren – sowohl der eigenen Bank als auch die der Empfängerbank – vollständig zu tragen haben (Entgeltanweisung „OUR“).
Bitte kontaktieren Sie mich umgehend und möglichst vor Ablauf der 14-tägigen Zahlungsfrist um Ihre Fragen zu klären. Keine Sorge: Wir finden eine zufriedenstellende Lösung!
Mein Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer. Ich arbeite nicht für Privatpersonen. Alle Preise verstehen sich zzgl. Mehrwertsteuer. Rechnungen innerhalb Deutschlands werden grundsätzlich mit deutscher Mehrwertsteuer ausgestellt. Sind Sie Regelunternehmer und befinden sich in einem anderen EU-Land außerhalb Deutschlands? Dann kann ich eine Rechnung ohne Mehrwertsteuer ausstellen, wenn Sie über eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) Ihres Landes verfügen (Reverse-Charge-Verfahren). Befindet sich Ihr Unternehmen in einem Drittland (nicht-europäisches Ausland) sind die Regelungen und Vorschriften des jeweiligen Landes zu beachten. Beachten Sie, dass meine Rechnungen ausnahmslos in EURO ausgestellt werden und in EURO zu zahlen sind. Für Überweisungen aus Ländern außerhalb der EU werden in der Regel Gebühren fällig. Bitte beachten Sie, dass Sie diese Gebühren – sowohl der eigenen Bank als auch die der Empfängerbank – vollständig zu tragen haben (Entgeltanweisung „OUR“).

Noch Fragen offen?